Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hochseilgartens
(JANGSTEL JUNGLE) der Bergsport Arena GmbH
- Jeder Teilnehmer muß diese AGB vor Betreten des
Hochseilgartens Sankt Andreasberg durchlesen. Er bestätigt mit
seiner Unterschrift, daß er diese Benutzungsregeln zur
Kenntnis genommen hat und mit ihnen einverstanden ist. Bei
minderjährigen Teilnehmern müssen die Sorgeberechtigten diese
Benutzungsregeln durchlesen und mit den minderjährigen
Teilnehmer durchsprechen, bevor diese den Hochseilgarten Sankt
Andreasberg betreten dürfen.
Der Sorgeberechtigte bestätigt
mit seiner Unterschrift, die Benutzungsregeln durchgelesen,
verstanden und den minderjährigen Teilnehmern vermittelt zu
haben.
- Die Benutzung des Hochseilgartens Sankt Andreasberg ist
mit Risiken verbunden und erfolgt auf eigene Gefahr. Die
Begehung des Hochseilgartens Sankt Andreasberg beinhaltet bei
Nichtbeachtung unserer Sicherheitsregeln die Gefahr eines
tödlichen Absturzes. Das Begehen der kompletten Anlage erfolgt
auf eigenes Risiko und Gefahr. Bei Verletzungen durch
Schraubverbindungen, Seile, Karabiner, Rollenkarabiner,
Holzsplitter, Teile der Übungen, Äste, unwegsames Gelände
usw. oder bei Beschädigungen bzw. Diebstahl
z. B. von Kleidungsstücken, Handy, Kamera
usw. übernimmt der Betreiber keine Haftung. Der Betreiber
haftet nicht für Unfälle, die durch Nichteinhaltung der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, falsche Angaben oder bei
panischen Anfällen eines oder mehrerer Teilnehmer verursacht
werden. Unfälle, Sachschäden oder Verletzungen müssen
unverzüglich gemeldet werden. Für die Haftung des
Hochseilgartens gilt Ziffer 11.
- Der Hochseilgarten Sankt Andreasberg ist für alle Besucher
ab dem vollendeten 12. Lebensjahr geöffnet. Die
Teilnehmer müssen mindestens eine Körpergröße von 1,45 m
erreichen und dürfen nicht an einer Krankheit oder einer
psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, die beim
Begehen des Parks eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder
die anderen Personen darstellen könnte. Personen, die
alkoholisiert sind oder unter Epilepsie leiden, unter dem
Einfluss von Drogen, Medikamenten oder sonstigen berauschenden
Mitteln stehen, sind nicht berechtigt, den Hochseilgarten
Sankt Andreasberg zu begehen. Schwangeren ab der
11. Schwangerschaftswoche, Bandscheibengeschädigten,
sowie frisch operierten Personen wird von einem Besuch des
Hochseilgartens abgeraten.
- Vor dem 12. Lebensjahr dürfen Kinder nur in
Begleitung eines Erwachsenen den Parcours klettern. Nicht alle
Hindernisse können von kleinen Kindern begangen
werden. Mindestalter: 8 Jahre, Mindestgröße:
1,30 m.
- Jede Station darf nur von einer Person gleichzeitig
begangen werden. Auf den Plattformen dürfen sich max. 4
Personen befinden.
- Es dürfen beim Begehen des Hochseilgartens keine
Gegenstände, wie offen getragener Schmuck, Mobiltelefone,
Kameras etc. mitgeführt werden, die eine Gefahr für den
Teilnehmer selbst oder für andere darstellen. Lange Haare
müssen mit einem Haargummi zusammengebunden werden.
- Für Wertgegenstände, die zur Verwahrung auf dem Gelände
verbleiben oder beim Personal des Hochseilgartens Sankt
Andreasberg hinterlegt werden, kann keine Haftung übernommen
werden.
- Jeder Teilnehmer muß an der gesamten praktischen und
theoretischen Sicherheitsdemonstration vor dem Begehen des
Hochseilgartens Sankt Andreasberg teilnehmen. Sämtliche
Anweisungen und Entscheidungen des Veranstalters/Betreuers
sind bindend. Teilnehmer, die sich nach der
Sicherheitseinweisung nicht in der Lage fühlen, die
vorgeschriebene sicherheitstechnische Handhabung zur
Selbstsicherung korrekt auszuführen, müssen auf die Teilnahme
verzichten. In diesem Fall wird das Eintrittsgeld in voller
Höhe erstattet. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen
Anweisungen oder Sicherheitsforderungen des
Veranstalters/Betreuers, können die betreffenden Teilnehmer
vom Hochseilgarten Sankt Andreasberg ausgeschlossen werden,
ohne Anrecht auf eine Rückerstattung des Eintrittspreises. Bei
Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder
Sicherheitsforderungen des Veranstalters/Betreuers übernimmt
die Bergsport Arena GmbH keine Haftung für die damit
verbundenen Schäden.
- Die von der Bergsport Arena GmbH ausgeliehene Ausrüstung
(Helm, Gurt, Sicherungssystem mit Karabinern) muß nach
Anweisung des Veranstalters/Betreuers benutzt und pfleglich
behandelt werden. Grundsätzlich darf nicht im Klettergurt
noch auf dem gesamten Gelände geraucht werden. Ferner ist die
Kletterausrüstung nicht auf andere übertragbar und darf
während der Begehung des Hochseilgartens Sankt Andreasberg
nicht abgelegt werden. Das Gurtmaterial, welches vor der
Benutzung der Toiletten bzw. des Rauchens abgelegt wurde,
ist ausschließlich von den Veranstaltern/Betreuern wieder
orgnungsgemäß anzulegen. Eventuelle Beschädigungen oder
Veränderungen an der Ausrüstung sind sofort dem Veranstalter
oder den Betreuern zu melden.
- Die Sicherungskarabiner müssen immer im gelb markierten
Sicherungsseil eingehängt sein. Beim Umhängen muß immer ein
Sicherungskarabiner im gelb markierten Sicherungsseil
eingehängt bleiben. Es dürfen niemals beide
Sicherungskarabiner gleichzeitig aus dem Sicherungsseil
ausgehängt werden. An den Seilabfahrten, der Kletterwand oder
dem Drehkran müssen grundsätzlich immer ein weiterer Karabiner
mit dem zentralen Sicherungspunkt des Gurtmaterials verbunden
werden. Im Zweifelsfall ist ein Betreuer herbeizurufen.
- Die Bergsport Arena GmbH haftet im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen für Personenschäden. Für Sach- und
Vermögensschäden haftet die Bergsport Arena GmbH nur bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder der
mit der Leistung der Veranstaltung oder Führung betrauten
Personen.
- Die Geschäftsführung behält sich das Recht vor, Personen,
die sich nicht an diese Benutzungsregeln halten, vom
Hochseilgarten Sankt Andreasberg auszuschließen.
- Die Geschäftsführung behält sich das Recht vor, den
Betrieb oder einzelne Hindernisse aus
sicherheitstechnischen oder Wartungsgründen (Feuer, Sturm,
Gewitter etc.) einzustellen. Es liegt in der
Verantwortung des Teilnehmers, sich bei zweifelhafter
Witterung per Internet über die Wetterlage vor Ort zu
informieren. Eine Haftung aufgrund witterungsbedingt
kurzfristig geänderter Öffnungszeiten wird ausdrücklich
ausgeschlossen. Es besteht in diesem Falle kein Anspruch
auf Rückvergütung des Eintrittspreises. Beendet ein
Teilnehmer den Besuch der Anlage frühzeitig auf eigenen
Wunsch, erfolgt ebenfalls keine Rückerstattung des
Eintrittspreises.
- Es gilt unsere Datenschutzerklärung.
- Die Bezahlung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, in
bar vor dem Besuch des Hochseilgartens.
- Soweit gesetzlich zulässig, ist Erfüllungs- und
Zahlungsort der Geschäftssitz der Bergsport Arena GmbH. Es
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder
werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen
Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder
zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien
zur Erreichung des gleichen Ergebnisses vereinbart hätten,
wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt
hätten. Gleiches gilt für Lücken (Salvatorische
Klausel).